AGBs

  1. Gegenstand des Vertrages

 

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Durchführung folgender Dienstleistungen:

 

  • …………………….
  • ………………………..
  • ………………………

 

  1. Vertragsbestandteile

 

Als Vertragsbestandteile gelten:

 

  • die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers
  • das Angebot des Auftragnehmers
  • im übrigen die Bestimmungen des BGB

 

III. Vertragsdauer und Kündigung

 

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es ist beiderseitig mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf.

 

  1. Art und Umfang der Leistungen

 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fachgerecht auszuführen.

 

Zusätzliche Leistungen, die nicht unter § 1 aufgeführt sind und welche durch den Auftraggeber angewiesen werden, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.

 

  1. WEISUNGSFREIHEIT

 

Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers.

 

  1. Auftragserfüllung

 

Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung innerhalb von 10 Werktagen.

 

Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.

 

VII. Vergütung

 

Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit eine monatliche (einmalige) Vergütung in Höhe von …… € zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum (am) ………. Fällig. 

 

VIII. Haftung

 

Für Schäden die nachweislich der Auftragnehmer zu vertreten hat haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.

 

Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Sollte zur Durchführung der Dienstleistung eine Produkt-Haftpflichtversicherung erforderlich sein, erklärt sich der Auftraggeber bereit, den entsprechenden Versicherungsfragebogen gemeinsam mit dem Auftragnehmer auszufüllen.

 

Der Auftraggeber haftet darüber hinaus nicht für Ansprüche gegen den AN und/oder seine

Subunternehmer für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes an seine Arbeitnehmer. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, die Regelungen zum Mindestlohn in seinem Unternehmen strikt einzuhalten. Diese Zusicherung gibt der Auftragnehmer auch für seine Subunternehmen ab. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber zur Absicherung der Mindestlohnregelung Einsichtnahme- und Kontrollrechte sowie das Zustimmungsrecht zur Beauftragung von Subunternehmen ein.

 

 

 

 

 

 

  1. Sonstige Bestimmungen

 

(1)       Der vorliegende Vertrag nebst zugehöriger Anlagen stellt das gesamte Übereinkommen der Vertragsparteien dar.

 

(2)       Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Werkvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.

 

(3)       Im Übrigen gelten die Vorschriften des BGB.